CITROËN Vertragswerkstatt und PEUGEOT Servicepartner

Unser Werkstatt-Team überzeugt durch Fachkompetenz, Erfahrung und Motivation

Die ständige Weiterbildung hält uns auf einem hohen fachlichen Niveau.

Dank modernster Werkstatt-Technik bieten wir schnellen und umfangreichen Service für Ihr Auto.

  • 6 erfahrene Meister
  • 3 Citroën Servicetechniker
  • 2 Peugeot Servicetechniker
  • 2 Citroën Serviceberater
  • 1 Peugeot Serviceberater
  • 10 Monteure
  • Auszubildende

 

Bei uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.
Durch intensive Dialoge mit unseren Kunden, sorgen wir für Preistransparenz.
So gibt es weder Missverständnisse noch böse Überraschungen.

Leistungen, die Sie exklusiv bei uns erleben

Weitere umfassende Leistungen im Autocentrum Elliger

  • Pannenhilfe
  • Inspektion und Wartungsarbeiten laut Herstellervorgaben
  • Einbau von Zubehör
  • Hauptuntersuchung über DEKRA oder TÜV sowie Abgasuntersuchung (gem. § 29 StVZO)
  • Klimaanlagenservice

Rund um die Karosserie-Instandsetzung

  • Abwicklung Ihres Unfallschadens
  • Unfallinstandsetzung
  • Glasservice / Scheibenreparatur und Austausch
  • Smart Repair die lackschadenfreie Expressreparatur von Dellen
  • Reparatur von Hagelschäden
  • Begutachtungen durch externe Gutachter

Fahrzeugsicherheit und -pflege

  • SB-Waschplatz
  • Professionelle Innen- und Außenreinigung
  • Batterieservice 
  • Bremsenprüfung
  • Achsvermessung
  • Räderservice z. B. Einlagerung und Räderwäsche

Hauptuntersuchung

139,- EURO

Wenn die Plakette bald ihre Gültigkeit verliert, wird es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung ist hier inzwischen inbegriffen und erfordert keine eigene Plakette mehr.

Immer Dienstags und Mittwochs und Donnerstags
(nach Terminvereinbarung)

 

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

  • PKW-Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren
  • LKW-Neuwagen: erste HU nach 2 Jahren
  • Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind: HU alle 2 Jahre
  • Mietwagen, Taxen, Kleinfahrzeuge zur Personenbeförderung: jährliche HU
  • Motorräder: HU alle 2 Jahre
  • Anhänger (bis 750 KG) bei Erstzulassung: nach 3 Jahren
  • Anhänger bis zu 3,5 Tonnen und Wohnanhänger: alle 2 Jahre
  • Anhänger über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: alle 12 Monate
Zu den wichtigsten Prüfbestandteilen gehören:

✔ Bremsen

✔ Räder/Reifen

✔ Lichtanlage

✔ Elektrische Anlagen

✔ Fahrgestell

✔ Achsen

✔ Aufhängungen

✔ Rahmen

✔ Lenkanlage

✔ Karosserie

✔ Motor

✔ Abgasanlage

✔ Ausrüstung

✔ Technische Änderungen

UVV - Unfall Verhütungs Vorschrift

64,26 EURO

Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen 1 x jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden.
Dazu verpflichten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

 

Betriebssicherheit im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:

Prüfung der Verkehrssicherheit: z. B. durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben in unserer Fachwerkstatt

Prüfung der Arbeitssicherheit: z. B. ist der Kofferraum /die Motorhaube zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert?

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

Fazit:
Um die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu erfüllen, muss der Unternehmer folgende Dinge sicherstellen:

was: Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit

durch: einen Sachkundigen, z. B. geeignete Mitarbeiter der AUTOMEISTER-Fachbetriebe

wann: mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf

Bestätigung: durch Bescheinigung und Prüfplakette

Dokumentation: der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren

 

Was ist zu tun?
Sprechen Sie uns auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29 an. Gerne können wir die Prüfung zu Ihrem nächsten Termin (z. B. dem nächsten Radwechsel) mit erledigen oder einen neuen Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns die Prüfplakette und den erforderlichen Nachweis.

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* Info zum Kraftstoffverbrauch ... * Weitere In­for­ma­tio­nen zum of­fi­zi­el­len Kraft­stoff­ver­brauch und den of­fi­zi­el­len spe­zi­fischen CO2-Emis­sionen und ge­ge­ben­en­falls zum Strom­ver­brauch neuer PKW kön­nen dem "Leit­faden über den Kraft­stoff­ver­brauch, die CO2-Emis­sionen und den Strom­ver­brauch neuer PKW" ent­nommen werden, der an allen Ver­kaufs­stel­len und bei der "Deut­schen Auto­mobil Treu­hand GmbH" un­ent­gelt­lich er­hält­lich ist unter www.DAT.de