CITROËN Vertragswerkstatt und PEUGEOT Servicepartner
Unser Werkstatt-Team überzeugt durch Fachkompetenz, Erfahrung und Motivation
Die ständige Weiterbildung hält uns auf einem hohen fachlichen Niveau.
Dank modernster Werkstatt-Technik bieten wir schnellen und umfangreichen Service für Ihr Auto.
- 6 erfahrene Meister
- 3 Citroën Servicetechniker
- 2 Peugeot Servicetechniker
- 2 Citroën Serviceberater
- 1 Peugeot Serviceberater
- 10 Monteure
- Auszubildende
Bei uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.
Durch intensive Dialoge mit unseren Kunden, sorgen wir für Preistransparenz.
So gibt es weder Missverständnisse noch böse Überraschungen.
Leistungen, die Sie exklusiv bei uns erleben
- PKW/LKW Leihfahrzeuge für die Dauer der Reparatur
- Abschleppservice auch für Transporter bis 4t
- Karosserieinstandsetzung im eigenen Haus
Weitere umfassende Leistungen im Autocentrum Elliger
- Pannenhilfe
- Inspektion und Wartungsarbeiten laut Herstellervorgaben
- Einbau von Zubehör
- Hauptuntersuchung über DEKRA oder TÜV sowie Abgasuntersuchung (gem. § 29 StVZO)
- Klimaanlagenservice
Rund um die Karosserie-Instandsetzung
- Abwicklung Ihres Unfallschadens
- Unfallinstandsetzung
- Glasservice / Scheibenreparatur und Austausch
- Smart Repair die lackschadenfreie Expressreparatur von Dellen
- Reparatur von Hagelschäden
- Begutachtungen durch externe Gutachter
Fahrzeugsicherheit und -pflege
- SB-Waschplatz
- Professionelle Innen- und Außenreinigung
- Batterieservice
- Bremsenprüfung
- Achsvermessung
- Räderservice z. B. Einlagerung und Räderwäsche
Hauptuntersuchung
139,- EURO
Wenn die Plakette bald ihre Gültigkeit verliert, wird es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung ist hier inzwischen inbegriffen und erfordert keine eigene Plakette mehr.
Immer Dienstags und Mittwochs und Donnerstags
(nach Terminvereinbarung)
Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
- PKW-Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren
- LKW-Neuwagen: erste HU nach 2 Jahren
- Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind: HU alle 2 Jahre
- Mietwagen, Taxen, Kleinfahrzeuge zur Personenbeförderung: jährliche HU
- Motorräder: HU alle 2 Jahre
- Anhänger (bis 750 KG) bei Erstzulassung: nach 3 Jahren
- Anhänger bis zu 3,5 Tonnen und Wohnanhänger: alle 2 Jahre
- Anhänger über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: alle 12 Monate
Zu den wichtigsten Prüfbestandteilen gehören:
✔ Bremsen
✔ Räder/Reifen
✔ Lichtanlage
✔ Elektrische Anlagen
✔ Fahrgestell
✔ Achsen
✔ Aufhängungen
✔ Rahmen
✔ Lenkanlage
✔ Karosserie
✔ Motor
✔ Abgasanlage
✔ Ausrüstung
✔ Technische Änderungen
UVV - Unfall Verhütungs Vorschrift
64,26 EURO
Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen 1 x jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden.
Dazu verpflichten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Betriebssicherheit im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:
Prüfung der Verkehrssicherheit: z. B. durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben in unserer Fachwerkstatt
Prüfung der Arbeitssicherheit: z. B. ist der Kofferraum /die Motorhaube zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert?
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit
Fazit:
Um die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu erfüllen, muss der Unternehmer folgende Dinge sicherstellen:
was: Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
durch: einen Sachkundigen, z. B. geeignete Mitarbeiter der AUTOMEISTER-Fachbetriebe
wann: mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf
Bestätigung: durch Bescheinigung und Prüfplakette
Dokumentation: der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren
Was ist zu tun?
Sprechen Sie uns auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29 an. Gerne können wir die Prüfung zu Ihrem nächsten Termin (z. B. dem nächsten Radwechsel) mit erledigen oder einen neuen Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns die Prüfplakette und den erforderlichen Nachweis.